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Der Lieferant der Steinbock Allzweckzelte, die ALRO Handelsges.m.b.H. ,3650 Pöggstall, später Lieferant
genannt, weißt auf folgende Geschäftsbedingungen hin: |
Die Montage der Zelte wird im Regelfall durch den Kunden oder einer von ihm betrauten Person durchgeführt.
Der Kunde ist verpflichtet folgende Dinge zu beachten:
Es ist UNBEDINGT NOTWENDIG regelmäßig, insbesonders nach starken Winden, die Festigkeit der Erdankerschrauben und der Verbindungsschellen zu überprüfen !!! Bei nicht ausreichender Festigkeit (Schellen oder Ankerschrauben lassen sich bewegen) ist es notwendig die Ankerschrauben auszuschrauben und im Erdreich neu zu befestigen und mit dem Zelt zu verbinden. Bei Verwendung des Zeltes als Offenstallzelt bitte unbedingt folgende Arbeiten vor der ersten Verwendung durchführen (Verletzungsgefahr!): Alle überstehenden Schraubenteile am äußersten Rand der Mutter abschneiden Die Verbindungsschellen am Boden mit trittfestem Material abdecken. Alle losen Schnurteile abschneiden. Falls die Weidetiere versuchen die Zeltplane anzuknabbern, besprühen sie gefährdete Stellen mit handelsüblichem Verbiss Stop Spray. Aufgrund von Rangordnungskämpfen unter den Tieren übernimmt der Lieferant keine Haftung für Verletzungen der Tiere. Vor Beginn der Montage unbedingt Montageanleitung lesen. Gerichtsstand der ALRO Handelsges.m.b.H. ist 3390 Melk. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ALRO Handelsges.m.b.H. Es ist zu empfehlen die Aufstellung eines Steinbock Allzweckzeltes mit der zuständigen Behörde zu besprechen. |